Bedingungen und Konditionen

Version 1.1 - März, 2024


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "Bedingungen") werden von GoMeddo B.V. und GoMeddo Ltd: "das Unternehmen".

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 Die Definitionen in diesen Bedingungen haben die folgende Bedeutung:

Vereinbarung: jede Vereinbarung oder jedes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, jede Änderung oder Ergänzung derselben sowie alle Handlungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinbarung;

Anwendung: Standardsoftwarelösungen, die vom Unternehmen erstellt und an den Kunden lizenziert werden und auf die im Vertrag oder im Kundenbestellformular Bezug genommen wird und die dort beschrieben sind;

Geschäftstag: ein Kalendertag zwischen 08:30 Uhr und 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ), außer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in den Niederlanden.

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der das Unternehmen eine Rechtsbeziehung eingehen möchte oder eingegangen ist;

Kundenauftragsformular: ein schriftlicher Dienstleistungsauftrag in Bezug auf Lizenzen von Anwendungen, der zwischen dem Kunden und dem Unternehmen abgeschlossen wird;

Gebühr: die Gebühr(en), die der Kunde dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Lizenz schuldet;

Partei: der Kunde oder das Unternehmen;

Artikel 2: Applikationen

2.1 Während der Laufzeit des Vertrages stellt das Unternehmen dem Kunden die Anwendung zur Verfügung. Das Unternehmen strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche an, hat jedoch das Recht, die Anwendung vorübergehend zu unterbrechen, wenn dies für Wartungsarbeiten, Änderungen und Verbesserungen erforderlich ist. Diese Unterbrechungen werden von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.

                                  

2.2 Die Anwendung ist ein fertiges und generisches Produkt, das nicht speziell für den Kunden entwickelt wurde.

Artikel 3: Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist allein für die Nutzung der vom Unternehmen bereitgestellten Lizenzen für die Anwendungen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nur innerhalb der Grenzen der vorliegenden Bedingungen und der geltenden Gesetze zu nutzen.

Artikel 4: Gebühr und Zahlung

4.1 Alle Rechnungen des Unternehmens sind vollständig und spätestens innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt ohne Aufrechnung, Abzug oder Aussetzung. Etwaige Einwände gegen eine Rechnung oder ein in Rechnung gestelltes Honorar sind dem Unternehmen rechtzeitig, d.h. vor dem Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung, schriftlich mitzuteilen. Im Falle eines Rechtsstreits kann der Kunde die Zahlung der entsprechenden Rechnung aufschieben, bis der Rechtsstreit beigelegt ist oder bis sich herausstellt, dass der Rechtsstreit nicht glaubwürdig begründet ist.

4.2 Das Unternehmen ist berechtigt, die anwendbare(n) Gebühr(en) pro Vertragsjahr innerhalb eines angemessenen Rahmens auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes (CPI), der vom Zentralamt für Statistik (www.cbs.nl) veröffentlicht wird, anzupassen. Das Unternehmen teilt dem Kunden die Erhöhung spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit (oder deren Verlängerung) mit.

4.3 Wenn der Kunde unbestrittene Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt, gerät er in Verzug. Im Falle des Verzugs: (i) zahlt der Kunde dem Unternehmen den fälligen Betrag zuzüglich der gesetzlichen Zinsen sowie Inkassokosten in Höhe von 15 %, die auf den ausstehenden Hauptbetrag zu berechnen sind, und (ii) ist das Unternehmen (zusätzlich zu den anderen Rechten, die ihm gemäß dem Vertrag zustehen) berechtigt, die Dienstleistungen nach vorheriger Mitteilung durch das Unternehmen ganz oder teilweise auszusetzen. Im Falle von Streitigkeiten über die Rechnungen muss sich jede Partei nach besten Kräften bemühen, die Streitigkeit innerhalb von 60 Tagen gemäß Artikel 8.4 beizulegen.

4.4 Wird die Anwendung von mehr Nutzern verwendet, als auf der Grundlage einer festen Anzahl von Lizenzen vereinbart wurde, ist das Unternehmen berechtigt, eine Rechnung für die zusätzlich verwendeten Lizenzen zu stellen.

Artikel 5: Vertraulichkeit

5.1 Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde behandeln alle Daten und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei in Bezug auf die Anwendungen erhalten, sowie kommerzielle, strategische, technische Daten, Wissen oder andere Informationen in Verbindung mit der anderen Partei streng vertraulich. Um Zweifel auszuschließen, werden alle vom Kunden hochgeladenen Daten oder Informationen als vertrauliche Informationen des Kunden betrachtet. Außerdem darf jede Vertragspartei keine diesbezüglichen Mitteilungen an Dritte machen, mit Ausnahme der in Artikel 5.3 genannten Mitteilungen.

5.2 Von den Bestimmungen des Artikels .1 darf nur abgewichen werden, wenn (i) die betreffende Abweichung in dem Abkommen ausdrücklich vorgesehen ist, (ii) die betreffenden Informationen bereits vor dem Zustandekommen des Abkommens allgemein bekannt waren, ohne dass ein Vertrauensbruch durch eine Vertragspartei oder einen Dritten vorlag, (iii) die vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden Vertragspartei eingeholt wurde oder (iv) die betreffenden Informationen veröffentlicht werden müssen, um einer insoweit zwingenden Entscheidung einer Justizbehörde nachzukommen; in diesem Fall unterrichtet die betreffende Vertragspartei die andere Vertragspartei im Voraus.

5.3 Nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung kann jede Partei bekannt geben, dass der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat, und das Unternehmen kann seine Aktivitäten aufgrund des Vertrags in seinen Marketingmaterialien in allgemeiner, nicht vertraulicher Form beschreiben und eine Pressemitteilung herausgeben.

Artikel 6: Rechte an geistigem Eigentum

6.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum des Kunden oder Daten des Kunden sind und bleiben Eigentum des Kunden. Das Unternehmen und seine Lieferanten sind die ausschließlichen Eigentümer aller Rechte und Titel an allen Segmenten der Dienstleistungen, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum und deren Funktionalität. Die darin enthaltenen Daten, die nicht generisch sind, gelten als Eigentum des Kunden. Dem Kunden wird eine Lizenz zur Nutzung dieses geistigen Eigentums gewährt.

6.2 Die Gesellschaft stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die auf der begründeten Behauptung eines Dritten beruhen, dass die Dienstleistungen geistige Eigentumsrechte verletzen, die in den Niederlanden und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten. In einem solchen Fall wird der Kunde die Gesellschaft unverzüglich schriftlich und detailliert darüber informieren und der Gesellschaft darüber hinaus seine Zusammenarbeit bei, aber nicht beschränkt auf, Gerichtsverfahren und/oder Verhandlungen anbieten. Im Falle der vorgenannten Ansprüche Dritter kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen ganz oder teilweise ersetzen oder ändern oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen, wobei in letzterem Fall die Gesellschaft alle vom Kunden für noch nicht erbrachte Dienstleistungen gezahlten Gebühren anteilig zurückerstattet. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für eine außergerichtliche Einigung ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens.

Artikel 7: Haftung

7.1 Das Unternehmen haftet nicht für indirekte Schäden;

Darüber hinaus haftet das Unternehmen nicht für sonstige Schäden, wenn und soweit der Gesamtbetrag dieser Schäden den Betrag der Gebühren - ohne Mehrwertsteuer - übersteigt, die das Unternehmen dem Kunden gemäß dem betreffenden Vertrag (oder dem entsprechenden Teil davon) in Rechnung gestellt und vom Kunden an das Unternehmen gezahlt hat und die für die Dienste und Anwendungen während des Zwölfmonatszeitraums vor der Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz zu entrichten sind, mit einem Höchstbetrag von 250.000 EUR.

Indirekte Schäden umfassen in jedem Fall - aber nicht ausschließlich - Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, entgangene Einsparungen, Verlust und Beschädigung von Daten (Dateien), Transportkosten, Reise- und Hotelkosten sowie Schäden durch Betriebsunterbrechung.

Sollte das zuständige Gericht die Freistellungsklausel für indirekte Schäden als unangemessen belastend ansehen, übernimmt die Gesellschaft in keinem Fall eine Haftung für indirekte Schäden, wenn und soweit der Gesamtbetrag dieser Schäden den Betrag der Gebühren - ohne Mehrwertsteuer - übersteigt, die die Gesellschaft dem Kunden gemäß dem betreffenden Vertrag in Rechnung gestellt - oder den entsprechenden Teil davon - und vom Kunden an die Gesellschaft gezahlt hat, zahlbar für die Dienste und Anwendungen während des Zwölfmonatszeitraums vor dem Entstehen der Schadensersatzpflicht, mit einem Höchstbetrag von 250.000 EUR.

Wenn die Entschädigungsverpflichtung beispielsweise am 1. März 2022 entsteht, übersteigt die gesamte Entschädigungsverpflichtung des Unternehmens nicht die Summe der vom Kunden im Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 gezahlten Gebühren, höchstens jedoch 250.000 EUR.

7.2 Zusätzlich zu Artikel 7.1 ist die Haftung des Unternehmens und aller Personen, die in einem Arbeitsverhältnis oder anderweitig für das Unternehmen arbeiten oder Arbeiten ausführen, auf den Betrag begrenzt, der durch die vom Unternehmen oder in dessen Namen abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, zuzüglich der Selbstbeteiligung des Unternehmens im Rahmen dieser Versicherung.

Artikel 8: Beendigung

8.1 Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag während der laufenden Laufzeit, wie im Bestellformular beschrieben, zu kündigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Artikel 8.2 oder 8.3 vorgesehen.

8.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne weitere Inverzugsetzung und ohne vorherige gerichtliche Intervention per Einschreiben zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei Konkurs oder Zwangsverwaltung beantragt oder für insolvent erklärt wird.

8.3 Der Vertrag kann vom Unternehmen ganz oder teilweise gekündigt werden, wenn der Kunde den Vertrag verletzt hat, insbesondere wenn er unbestrittene Rechnungen nicht bezahlt hat, wenn er gegen Vertraulichkeits- oder Datenschutzverpflichtungen verstoßen hat, wenn er die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens verletzt hat oder wenn er (voraussichtlich) gegen zwingendes Recht verstoßen hat. Die Kündigung wird erst nach Ablauf von vierzehn Tagen nach dem Datum des Schreibens, in dem der Kunde über die Nichterfüllung oder den Vertragsbruch informiert wird, wirksam, unbeschadet anderer Rechte, die dem Unternehmen zustehen könnten.

8.4 Im Falle eines Streits über die Dienstleistungen sollte der Kunde das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung per E-Mail benachrichtigen. Nach Erhalt einer Reklamation wird der CFO der Gesellschaft den Kunden kontaktieren, um zu versuchen, die Reklamation zu lösen. Führt dies nicht zu einer Beilegung der Streitigkeit, versucht der CEO der Gesellschaft, die Streitigkeit zu lösen. Führt dies nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung zu einer Lösung, steht es allen Parteien frei, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.

8.5 Alle Bestimmungen oder Konditionen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über ihre Beendigung hinausgehen, bleiben über eine Beendigung jeglicher Art hinaus bestehen und bleiben in Kraft.

Artikel 9: Sonstiges

9.1 Jede Vertragspartei kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen.

9.2 Diese Bedingungen, der Vertrag und damit zusammenhängende Angelegenheiten unterliegen dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrecht von 1980 (CISG) ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.

9.3 Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag, diesen Bedingungen und damit zusammenhängenden Angelegenheiten ergeben, werden ausschließlich und endgültig von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.

9.4 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der Anwendungen verpflichtet sich der Kunde, die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) einzuhalten.